Kabelverschraubungen mit Zulassung für den Trinkwasserbereich
Aufgrund der Bestimmungen im (privatrechtlichen) SVGW-Regelwerk sind grundsätzlich alle Armaturen, Wasserverbrauchsapparate, Anlageteile und Installationsmaterialien, welche der Wasserverteilung dienen, zertifizierungspflichtig oder sie müssen vom SVGW für den vorgesehenen Zweck als geeignet beurteilt werden.
Ein neues Regelwerk des SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches) definiert den Einsatz von Materialien in Kontakt mit Trinkwasser und legt die hygienische, mikrobiologische und chemische Beurteilung von Kunststoffen fest. Alle verwendeten Materialien der Progress® aqua haben die KTW W270 Zulassung und entsprechen daher der Trinkwasserverordnung und dem neuen Regelwerk.